Fahrzeugbrief
Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält alle Angaben, die die Verfügungsberechtigung nachweisen. Angegeben sind daher die wichtigsten Daten zur Identifizierung des Fahrzeugs, zwei Haltereinträge, sowie die Anzahl weiterer Vorbesitzer. Der Fahrzeubrief sollte nicht mitgeführt werden, da er als Eigentumsnachweis zu verstehen ist.

