Zulassungsbescheinigungen
Zulassungsbescheinigungen
Ende 2005 wurden Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch die EU-weit einheitlichen Zulassungsbescheinigungen I und II ersetzt. Da beide Dokumente unterschiedlichen Funktionen dienen, sind sie inhaltlich nicht mehr identisch. Sofern sich für ein Fahrzeug relevante Veränderungen ergeben wie durch eine Neuanmeldung, Ummeldung oder auch den Nachtrag technischer Daten, werden die Zulassungsbescheinigungen I und II ausgestellt. Die älteren Dokumente, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, bleiben jedoch weiterhin gültig. Sie können jedoch nicht parallel zu den neuen Dokumenten für ein und dasselbe Fahrzeug gebraucht werden.

