Zoll und Verzollung
Eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung muss bei der Zulassungsstelle für die Zulassung von Kraftfahrzeugen aus dem nichteuropäischen Ausland vorgelegt werden. Die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis dafür, dass bei der Einfuhr des Fahrzeuges alles korrekt abgelaufen ist. Damit wird nachgewiesen, dass es sich um kein gestohlenes Fahrzeug handelt oder beispielsweise die Mehrwertsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurde.
Einen Vordruck der Zollunbedenklichkeitsbescheinigung für die Einfuhr von Kraftfahrzeugen finden Sie direkt beim Zoll.
Das einzuführende Fahrzeug ist schriftlich oder online (Vordruck 0737 des Einheitspapiers) bei der Zollstelle anzumelden. Neben der förmlichen Zollanmeldung werden in der Regel die Rechnung und die Frachtunterlagen benötigt. Der Vordruck 0737 ist im örtlichen Formularhandel, bei der IHK oder bei der Zollstelle erhältlich. Die Einfuhrabgaben sind sofort am Zoll zu entrichten.
Sofern Ihr Gebrauchtwarenhändler die Zollformalitäten nicht für Sie übernimmt, sind Sie selbst für die Erledigung der entsprechenden Formalitäten zuständig.

