Elektronische Versicherungsbestätigung
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Seit dem 1. März 2008 ist das Zulassungsverfahren bundesweit durch die Einführung der elektronischen Versicherungskarte erheblich vereinfacht worden. Kfz-Halter können damit künftig viel Zeit bei der An- und Abmeldung ihres Fahrzeugs sparen.
Wer bislang sein Kfz an- oder abmelden wollte, musste bei der Zulassungsstelle vor allem eines mitbringen: Viel Zeit aufgrund langer Wartezeiten. Der obligatorische Nachweis der Haftpflichtversicherung erfolgte durch die sogenannte Doppelkarte, die dem Versicherungsnehmer per Post und gelegentlich auch per E-Mail von der Versicherungsgesellschaft zugeschickt wurde. Kurzfristige Zulassungen waren so oftmals problematisch, da die Bearbeitungszeit und der Postweg miteingeplant werden mussten.
Durch das neue, digitalisierte Versicherungsbestätigungsverfahren gehört das nun der Vergangenheit an. Die relevanten Daten können dann zwischen der Versicherungsgesellschaft, dem Kraftfahrt-Bundesamt und den Zulassungsbehörden papierlos weitergegeben werden.
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Wie funktioniert das neue Verfahren der eVB?
In der Praxis funktioniert das folgendermaßen: Die Versicherungsgesellschaft stellt für den Antragsteller eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit, die dann von der Zulassungstelle direkt abgerufen werden kann. Damit die Zulassungsstelle Ihre Daten sofort zuordnen kann, bekommen Sie eine eindeutig identifizierbare VB-Nummer zugeteilt, die aus einer siebenstelligen Zahlen oder Buchstabenkombination (z.B. H6VX5A3) besteht.
Diese Nummer kann Ihnen bei Bedarf künftig auf dem Postweg oder auch schnell und unkompliziert per E-Mail oder SMS zugeschickt werden. Wenn Sie ihr Fahrzeug mit Ihrer VB-Nummer zugelassen haben, wird diese Nummer nicht wieder benötigt. Eine ausgestellte eVB verfällt bei Nichtgebrauch nach drei Monaten.
Welche Vorteile bringt das neue Verfahren der eVB mit sich?
Die Vorteile dieses Verfahrens liegen auf der Hand: Von der Versicherungsgesellschaft erhalten Sie schneller einen gültigen Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Gleichzeitig können Sie bei der Zulassungsstelle mit verkürzten Wartezeiten um bis zu 50% rechnen, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand eingegeben werden müssen. Dadurch werden gleichzeitig Eingabefehler reduziert und der Mißbrauch wie er mit Deckungskarten aus Papier noch möglich war, wird gleichsam ausgeschlossen.
Ab wann gilt das neue Verfahren der eVB?
Für die Versicherungsgesellschaften ist die Ausstellung der eVB seit dem 1. März 2008 Pflicht. Allerdings waren noch nicht alle Zulassungsstellen zu diesem Zeitpunkt auf das neue Verfahren umgestiegen. Für diese Fälle wurde ein Übergangsverfahren entwickelt, das zunächst einmal bis Ende 2008 gültig war. Dabei wurd die Ihnen zugeordnete VB-Nummer auf eine herkömmliche Doppelkarte gedruckt. Die Zulassungsstellen hatten so die Möglichkeit bis zur Umstellung auf das neue System mit den alten Deckungskarten zu arbeiten.
In welchen Fällen gilt das neue Verfahren der eVB?
Das neue Verfahren der eVB wird immer dann angewandt, wenn Sie persönlich zur Zulassungsstelle müssen. Dies ist der Fall bei der Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs, einem Halterwechsel oder Besitzumschreibung, einem Wohnortwechsel in Verbindung mit einer Änderung des Zulassungsbezirks oder einer Wiederinbetriebnahme nach vorübergehender Stilllegung.
Es gilt zu beachten, dass die Dokumente, die über die Versicherungsbestätigung hinaus benötigt werden, auch weiterhin vorgelegt werden müssen.
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