Ausländische Fahrzeuge

 

EG-Übereinstimmenserklärung (COC = Certificate of Conformity)

In der EG-Übereinstimmungserklärung werden die technischen Daten des Fahrzeugs vom Fahrzeughersteller mitgeliefert und seine Übereinstimmung mit den innerhalb der EU festgelegten Normen (EG-Typengenehmigung) bestätigt. Dieses Dokument bildet die Grundlage für die Zulassungsbescheinigung Teil II. Da alle in Europa gefertigten Fahrzeuge mit dieser Bescheinigung ausgeliefert werden, wird sie innerhalb des Zulassungsverfahrens vor allem für Kraftfahrzeuge (neu oder gebraucht) angefordert, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden. Sofern keine EG-Übereinstimmungserklärung vorliegt, ist eine Einzelzulassung durch eine vorangehende TÜV-Prüfung unverzichtbar. Da diese an sich leider nicht günstig ist und sich die oftmals bestehenden Beanstandungen ebenfalls als kostenintensiv erweisen können, empfiehlt es sich bereits beim Kauf des Fahrzeuges auf die Rentabilität zu achten. Andernfalls kann sich das oft günstigere Traumfahrzeug aus dem dem nichteuropäischen Ausland leicht als Kostenfalle entpuppen.

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