Deckungskarte / Doppelkarte
Deckungskarte (früher: Doppelkarte) / eVB
Für die Zulassung eines Fahrzeuges wird ein Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung (nach §29 Abs. 1 Straßenverkehrszulassungsordnung – StVZO) benötigt. Dazu dient die sogenannte Deckungskarte (ehemals: Doppelkarte), die vom zuständigen Versicherungsunternehmen ausgestellt wird und ab dem Tag der Zulassung eine vorläufige Deckung gewährt. Die Gesellschaft leitet sie bei einem Versichererwechsel direkt an die Zulassungsstelle und bei einem Fahrzeugwechsel an den Versicherungsnehmer, der sie dann der zuständigen Zulassungsstelle vorlegt. Dieses Verfahren ist seit 01.03.2008 durch die elektronische Versicherungsbestätigung digitalisiert worden.

