Kurzzeitkennzeichen

 

Kurzzeitkennzeichen, die seit 1998 das rote Überführungskennzeichen für Privatpersonen ersetzen, werden für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten benötigt und gelten ausschließlich innerhalb der EU für maximal fünf Tage. Das Ablaufdatum ist auf der rechten Seite innerhalb des gelben Bereichs angegeben. Dieses Kennzeichen muss nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer vernichtet werden.

Wie erhalte ich ein Kurzzeitkennzeichen

Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichen werden alle Dokumente mit Ausnahme der Bankverbindung benötigt, die auch bei der Zulassung von Neufahrzeugen erforderlich sind.
Die Zulassungsstelle erhebt dabei noch einen einmaligen Beitrag von ca. 25 €. Die Dokumente im Einzelnen:

  • Versicherungsbestätigungskarte mit dem Vermerk Kurzzeitkennzeichen.
    Die Versicherungsbestätigungskarte für ein Kurzzeitkennzeichen erhält man von den meisten Gesellschaften gegen einen festgelegten Betrag. Wird die Anschlussversicherung bei der gleichen Gesellschaft abgeschlossen, wird der Versicherungsbeginn oftmals einfach fünf Tage vorverlegt, wodurch Kosten eingespart werden können.
  • Personalausweis
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbestätigung, sofern dieser schon vorliegt
  • Vollmacht, falls ein Dritter das Kennzeichen abholt
© 2012 Auto zulassen - alle Informationen zur Autozulassung Impressum